Beitragsordnung
 
§ 1 Beschluss
 
Auf der Grundlage von § 7 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung vom 27.03.2022 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
 
§ 2 Beitrags- und Aufnahmegebühr
 
Jahresbeitrag Einzelperson (75,- €)
Jahresbeitrag Einzelperson + Ehepartner (Lebensgemeinschaft) (130,- €)
Jahresbeitrag Familie (individuell erstellt ______ ,- €), abhängig von Personen im Haushalt, (wird im Vorfeld berechnet und besprochen)
Jahresbeitrag Schüler, Studenten, Jugendliche unter 18 Jahren (35,- €)
Jahresbeitrag für Personen mit Handicap gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises (35,- €)
Jahresbeitrag bei Arbeitslosigkeit geg. Vorlage eines Nachweises (35,- €)
Jahresbeitrag für jur. Personen und oder Partnerschaften (max. 275,- €)
 
Eine zusätzliche Aufnahmegebühr von 25,- € (einmalig) wird erhoben.
 
§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise
 
Beiträge müssen jährlich bezahlt werden (ab dem 1. Tag des Folgemonats des Eintritts in den Verein).
Jedes Mitglied erhält eine Rechnung, die binnen 14 Tagen auf das bekannte Geschäftskonto des Vereins zu überweisen ist.
 
§ 4 Säumnisse und Verzug
 
Der Verein ist berechtigt ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied geltend zu machen. 
Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
Die anfallenden Mahngebühren belaufen sich auf 5,00 € pro Mahnung.
Die Mitgliedschaft wird seitens des Vereins nach 3 Monaten schriftlich aufgehoben, wenn das Mitglied nach zweimaliger Aufforderung im Abstand von 4 Wochen seiner Beitragszahlung nicht nachkommt.
 
§ 5 Sonstiges
 
Mitgliedsbeiträge und zu viel gezahlte Beiträge werden in keinem Fall zurück
erstattet.
Der Mitgliedsbeitrag kann durch einen Vorstandsbeschluss für unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.
Durch einen Vorstandsbeschluss kann die Wiedereinsetzung der Beitragspflicht festgelegt werden. Die Wiedereinsetzung erfolgt immer zum Beginn eines
Beitragsjahres. In Ansetzung kommt der letztmalig festgelegte Mitgliedsbeitrag.
 
§ 6 Zusammensetzung der Beitragshöhe
 
Die angesetzten Beiträge der Vereinsmitglieder beinhalten:
die Vereinsversicherung (bei eigenen Veranstaltungen)
Anschaffung der für den Zweck dienenden Mittel des ACZ e.V.
Mieten und Kosten für bevorstehende Veranstaltungen
Mitgliedsbeiträge für den Audi Club International
 
§ 7 Gültigkeit
 
Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit, solange die Mitgliederversammlung
keine neue beschließt.